Grafikdesign
Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (AGG)
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Der Designer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.
2 Vergütung
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Designers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
3 Fremdleistungen
3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4 Eigentum, Rückgabepflicht
4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
5 Herausgabe von Daten
5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 5.4 Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor. 6.2 Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
7 Haftung und Gewährleistung
7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit entfällt.
7.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
7.6 In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Werbetechnik
[Allgemeine
Geschäftsbedingungen]
Alle
Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden
Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der
Schriftform.
[Angebote]
Unsere
Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der
Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für
produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten
Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des
Lieferpreises vor.
[Bestellungen]
Bestellungen
sind maschinengeschrieben einzureichen. Telefonische Bestellungen
nehmen wir aufgrund der möglichen Fehlerquellen bei der Übermittlung
nicht entgegen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch
undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche
Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine
Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller
für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten
Forderung. Für Übermittlungsfehler bei undeutlichen
Telefax-Bestellungen haften wir nicht.
[Preise]
Das
Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des
Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer
Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als
zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher
Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende
Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Unsere Preise verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Spezialanfertigungen,
die einen gewissen Warenwert erreichen, ist eine Anzahlung von 35%
bei Vertragsabschluss, 35% bei Lieferavis und 30% innerhalb von 30
Tagen nach Rechnungslegung erforderlich. Bei Kleinbestellungen bis
zum Nettowarenwert von € 15,00 berechnen wir € 5,00
Verwaltungskostenzuschlag. Versand- und Verpackungskosten werden
extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen.
[Toleranzen,
Mengenabweichungen]
Für
alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die
branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen.
Bei Siebdruck behalten wir uns eine Mehrlieferung oder
Minderlieferung von bis zu 10% vor.
[Entwürfe,
Schutzrechte]
Entwürfe,
die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von
uns gefertigte Reinzeichnungen, Filme, Datensätze, Modelle und
Prägewerkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso
bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte
und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm
an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende
Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster- oder sonstige
gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter,
nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und
Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche
Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer
Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen
Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich
hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
[Liefertermine]
Die
Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen,
die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind
unverbindlich.
[Lieferverzögerungen]
Schadensersatzansprüche
oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder
Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden,
wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen
ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine
angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die
nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine
angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu
verlangen.
[Lieferung]
Die
Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung
berechtigt. Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliches
Akkreditiv oder Vorkasse. Nachnahmelieferungen behalten wir uns vor.
Unsere Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in
Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das
Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da unsere Verpackungen,
insbesondere für Schilder, für einen zerstörungsfreien
Weitertransport konzipiert sind.
[Eigentumsvorbehalt]
Wir
behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis
alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten,
beglichen sind. Wird durch uns von dem Recht der Rücknahme Gebrauch
gemacht, muss der Rücktritt vom Vertrag durch uns schriftlich, per
Einschreiben, erklärt werden. Alle Forderungen aus der
Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
treten Sie mit allen Neben- und Sicherungsrechten an uns ab. Wenn uns
die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet erscheint, haben Sie
als unser Geschäftspartner auf Verlangen die Abtretung Ihrer
Abnehmer schriftlich anzuzeigen und uns alle erforderlichen Auskünfte
und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sicherungsabtretungen oder
Verpfändungen durch Sie dürfen nicht vorgenommen
werden.
[Zahlungsbedingungen]
Alle
Rechnungen unseres Werkes sind immer innerhalb von 30 Tagen, ab
Rechnungslegung, netto zu zahlen. Skonto wird, außer es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei
eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Zahlungen mittels Scheck
oder Wechsel gelten als Erfüllung erst, wenn wir über den Gegenwert
verfügen können. Durch Bezahlung per Wechsel oder Scheck
entstehende Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Für
Auslandszahlungen innerhalb der EG gelten besondere Bestimmungen, um
Bankspesen zu vermeiden. Dieser Zahlungsweg wird Ihnen von unserer
Buchhaltung vorgegeben. Bei Missachtung gehen Kosten für
Auslandszahlungen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug
berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von € 2,50 per Mahnung. Die
Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die
Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und
wegen aller Ansprüche Bürgschaften oder andere Sicherungsleistungen
in ausreichender Höhe zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit
nicht geleistet, so werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig.
Außerdem haben wir bezüglich sämtlicher noch nicht erfüllter
Lieferverpflichtungen ein Zurückbehaltungsrecht, bis die Sicherheit
geleistet ist. Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit
Forderungen unserer Geschäftspartner ausgeschlossen, sofern nicht
die Forderungen unserer Geschäftspartner unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
[Haftungsbeschränkungen]
Für
Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer
Erfüllunsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt
haften wir nicht.
[Gewährleistung]
Jede
Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt – und
jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im
Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen
innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen.
Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es
handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware
oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei
Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine
Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns
eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt unser
Gesprächspartner oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung
durch, ohne dass wir mit der Beseitigung der Mängel in Verzug waren,
so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen. Für Transportschäden
haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden
und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche
Gewährleistungsansprüche verjahren in sechs Monaten ab Abnahme.
Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter
Mängel.
[Rücktritt
vom Kaufvertrag, Umtausch]
Rücktritt
von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind
nicht möglich. Durch eine computergestützte Fertigung werden Ihre
Bestellungen bereits unverzüglich am Eingangstag erfasst und in
Teilbereichen bearbeitet. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu,
sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der
Produktion zu ersetzen.
[Datenschutz]
Kundendaten
werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS)
gespeichert.
[Erfüllungsort,
Gerichtsstand]
Erfüllungsort
und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit
Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist
Viechtach.
[Abwehrklausel]
Für
alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“; andere Bedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
[Schlussbestimmungen]
Individualabreden
ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits
durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle
vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ rechtsunwirksam sind
oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die
Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem
wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.